Angebot holen! Preisvergleich Reisegutschein
Kontakt

Impressum Mader Reisen VertriebsGmbH

 

Mader Reisen VertriebsGmbH
Linzerstraße 11
4223 Katsdorf
AUSTRIA - EUROPE
Tel.: +43 (0) 7235/ 88 000
office@maderreisen.at
www.maderreisen.at

FN 106295t, LG-Linz, UID: ATU 43544802, DVR-NR. 0527688 GF Werner Mader

Geschäftsführer
Werner Mader
Tel.: +43 (0) 7235/ 88 000 -21
Fax: +43 (0) 7235/ 88 000 -88
E-Mail: werner@maderreisen.at

Sitz: politische Gemeinde Katsdorf
FN 106295 t / Landesgericht Linz

Aufsichtsbehörde Reisebüro: Bezirkshauptmannschaft Perg
Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ
Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Fachgruppe Reisebüros, Reisebürogewerbe Berechtigung verliehen in Österreich
Hessenpl. 3, 4020 Linz
Tel.: 059 0909
GISA-Zahl: 16631892

Für Reisebüros gelten folgende Rechtsvorschriften:
• Gewerbeordnung 1994, insbesondere § 94 Z 56 und § 126:
siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007517
• Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe:
siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008014
• Reisebüro-Verordnung:
siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002480
• Reisebürosicherungsverordnung:
siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20000007
• Konsumentenschutzgesetz, insbesondere §§ 31b bis 31f:
siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002462

Aufsichtsbehörde Mietwagengewerbe mit vier PKW: Bezirkshauptmannschaft Perg
Mitglied der
Wirtschaftskammer OÖ
Sparte Transport und Verkehr, Fachgruppe Beförderungsgewerbe mit PKW und Fachgruppe der Autobus-,Luftfahrt- und Schiffsfahrtsunternehmen - Berufsbezeichnung: Mietwagengewerbe mit 4 Pkw´s und 4 Omnibussen
Hessenpl. 3, 4020 Linz
Tel.: 059 0909
GISA-Zahl: 16631892

Für das Mietwagengewerbe gelten folgende Rechtsvorschriften:
• OÖ. Taxi-und Mietwagen-Betriebsordnung,
siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20000269
• Gelegenheitsverkehrs-Gesetz:
siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007795
• Berufszugangsverordnung Kraftfahrlinien-Gelegenheitsverkehr:
siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007578

Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU-Kommission zu richten. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Datenschutz
Informationen bzgl. Datenschutz finden sie auf https://www.maderreisen.at/datenschutz/
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass beim Anklicken von Links etc., welche auf Drittanbieter verweisen z.B. auf facebook personenbezogene Daten weitergegeben werden.

Vorvertragliche Informationspflichten
Auf der Webseite www.maderreisen.at wird das Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge im Impressum und in den Reisebedingungen bereit gestellt.

Unmittelbar bevor der Reisende eine Vertragserklärung abgibt, muss er nochmals über die wesentlichen Eigenschaften sowie über den Gesamtpreis der Reise informiert werden. Dies gilt sowohl für Pauschalreisen als auch verbundene Reiseleistungen und Einzelleistungen. 

Vorvertragliche Informationspflichten (§§ 4, 15 PRG)
Unmittelbar bevor der Reisende eine Vertragserklärung abgibt, muss er über die wesentlichen Eigenschaften sowie über den Gesamtpreis der Reise informiert werden. Dies gilt auch für  Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen.
Wesentliches Ziel der neuen Informationspflichten ist, den Kunden vor der Buchung über die Art der von ihm gewünschten Reiseleistung aufzuklären und die Unterschiede zwischen Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen aufzuzeigen.
Darüber hinaus erhalten Sie als Reisender vor Vertragsabschluss das Standardinformationsblatt gemäß Anhang I PRG (Teil A, B oder C je nach Buchungsvorgang persönlich, schriftlich oder Online)

Bei verbundenen Reiseleistungen bestehen eingeschränkte vorvertragliche Informationspflichten. Mittels Standardinformationsblatt gemäß Anhang II PRG wir die Information erteilt, daß der Reisende keine Rechte in Anspruch nehmen, die ausschließlich für Pauschalreisen gelten (d.h. dass der Reisende nicht so umfangreich wie bei Vorliegen einer Pauschalreise geschützt ist) und jeder Leistungserbringer haftet lediglich für die vertragsgemäße Erbringung seiner Leistung. Es besteht Insolvenzschutz.

Verstößt der Vermittler verbundener Reiseleistungen gegen diese Informationspflichten, wird er wie ein Veranstalter einer Pauschalreise behandelt.

Information über das ausführende Luftfahrtunternehmen gem VO (EG) 2111/2005
(1) Im Zuge der Reiseausschreibung informieren wir Sie nach Möglichkeit  über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens im Sinne des Art. 11 der Verordnung 2111/2005/EG.
(2) Ist die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, stellen wir sicher, dass wir Sie über den Namen der bzw. des Luftfahrtunternehmen(s) unterrichten werden, sobald diese Identität feststeht.
(3) Bei einem Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens leiten wir unverzüglich alle angemessenen Schritte ein, um sicherzustellen, dass der Fluggast so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
(4) Sofern wir uns als Veranstalter oder Vermittler über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens nicht unterrichten können wurde und uns über die die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei Anwendung der allgemeinen Sorgfaltspflicht auch keine Kenntnis verschaffen können, besteht keine Informationsverpflichtung (§7 Abs5).
(5) Bei Vermittlung von Beförderungen im Luftverkehr bzw. im Falle einer Pauschalreise besteht die Verpflichtung zur Information des Fluggastes über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens in den für den Beförderungsvertrag geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Informationspflichten nach § 9, 10 & 11 ECG für Onlineverkauf
Über unsere Webseite haben Sie die Möglichkeit Reisen online verbindlich zu buchen.
Je nach gewünschter Reise stellen wir Ihnen technische Möglichkeiten zum Vertragsabschluss zur Verfügung.
Bei Fixbuchung übermitteln wir Ihnen eine entsprechende Buchungsbestätigung und Rechnung. Der Reisevertrag wird in unserem Unternehmen nach Vertragsabschluss entsprechend der Datenschutzrichtlinien gespeichert.
Bitte beachten Sie, daß Ihre Eingaben rechtsverbindlich sind. Daher sind Sie verpflichtet die schriftliche Buchungsbestätigung sofort auf die Richtigkeit aller Daten zu prüfen und uns Eingabefehler unverzüglich mitteilen müssen. Nachträgliche Änderungen können je nach Leistungsträger Kosten nach sich ziehen. Bei Linienflugbuchung müssen alle Eingaben vor Buchungsabschluss geprüft werden und ggf mittel "zurück-Taste" korrigiert werden, da Linienflugtickets sofort bezahlt und ausgestellt werden müssen und nach Ausstellung nur noch kostenpflichtig geändert werden können.Generell können Eingabefehler jederzeit mittel "zurück-Taste" korrigiert werden.

Reiseverträge werden über unsere Homepage generell nur in deutscher Sprache abgeschlossen.

Informationsblatt EU Pauschalreiserichtlinien

 

Impressum ReiseCenter Mader Kuoni Reise GmbH

 

ReiseCenter Mader-Kuoni Reise GmbH
Hauptplatz 12
4020 Linz
AUSTRIA - EUROPE
Tel.: +43 (0) 732/ 78 18 77
office@maderreisen.at
www.maderreisen.at

FN 238 415 k, LG-Linz, UID: ATU 57383469, DVR-NR. 4018525 GF Werner Mader & Mag. Franz Pech

Geschäftsführer
Hr. Werner Mader & Hr. Franz Pech

Kontaktdaten Hr. Werner Mader:
Tel.: +43 (0) 7235/ 88 000 -21
Fax: +43 (0) 7235/ 88 000 -88
E-Mail: werner@maderreisen.at

FN 238 415 k / Magistrat der Landeshauptstadt Linz

Aufsichtsbehörde Reisebüro: Magistrat der Landeshauptstadt Linz
Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ
Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Fachgruppe Reisebüros, Reisebürogewerbe Berechtigung verliehen in Österreich
Hessenpl. 3, 4020 Linz
Tel.: 059 0909
GISA-Zahl: 16631892

Für Reisebüros gelten folgende Rechtsvorschriften:
• Gewerbeordnung 1994, insbesondere § 94 Z 56 und § 126:
siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007517
• Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe:
siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008014
• Reisebüro-Verordnung:
siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002480
• Reisebürosicherungsverordnung:
siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20000007
• Konsumentenschutzgesetz, insbesondere §§ 31b bis 31f:
siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002462

Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU-Kommission zu richten. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Datenschutz
Informationen bzgl. Datenschutz finden sie auf www.maderreisen.at/datenschutz
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass beim Anklicken von Links etc., welche auf Drittanbieter verweisen z.B. auf facebook personenbezogene Daten weitergegeben werden.

Vorvertragliche Informationspflichten
Auf der Webseite www.maderreisen.at wird das Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge im Impressum und in den Reisebedingungen bereit gestellt.

Unmittelbar bevor der Reisende eine Vertragserklärung abgibt, muss er nochmals über die wesentlichen Eigenschaften sowie über den Gesamtpreis der Reise informiert werden. Dies gilt sowohl für Pauschalreisen als auch verbundene Reiseleistungen und Einzelleistungen. 

Vorvertragliche Informationspflichten (§§ 4, 15 PRG)

Unmittelbar bevor der Reisende eine Vertragserklärung abgibt, muss er über die wesentlichen Eigenschaften sowie über den Gesamtpreis der Reise informiert werden. Dies gilt auch für  Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen.
Wesentliches Ziel der neuen Informationspflichten ist, den Kunden vor der Buchung über die Art der von ihm gewünschten Reiseleistung aufzuklären und die Unterschiede zwischen Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen aufzuzeigen.
Darüber hinaus erhalten Sie als Reisender vor Vertragsabschluss das Standardinformationsblatt gemäß Anhang I PRG (Teil A, B oder C je nach Buchungsvorgang persönlich, schriftlich oder Online)

Bei verbundenen Reiseleistungen bestehen eingeschränkte vorvertragliche Informationspflichten. Mittels Standardinformationsblatt gemäß Anhang II PRG wir die Information erteilt, daß der Reisende keine Rechte in Anspruch nehmen, die ausschließlich für Pauschalreisen gelten (d.h. dass der Reisende nicht so umfangreich wie bei Vorliegen einer Pauschalreise geschützt ist) und jeder Leistungserbringer haftet lediglich für die vertragsgemäße Erbringung seiner Leistung. Es besteht Insolvenzschutz.

Verstößt der Vermittler verbundener Reiseleistungen gegen diese Informationspflichten, wird er wie ein Veranstalter einer Pauschalreise behandelt. 

Information über das ausführende Luftfahrtunternehmen gem VO (EG) 2111/2005
(1) Im Zuge der Reiseausschreibung informieren wir Sie nach Möglichkeit  über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens im Sinne des Art. 11 der Verordnung 2111/2005/EG.
(2) Ist die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, stellen wir sicher, dass wir Sie über den Namen der bzw. des Luftfahrtunternehmen(s) unterrichten werden, sobald diese Identität feststeht.
(3) Bei einem Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens leiten wir unverzüglich alle angemessenen Schritte ein, um sicherzustellen, dass der Fluggast so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
(4) Sofern wir uns als Veranstalter oder Vermittler über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens nicht unterrichten können wurde und uns über die die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei Anwendung der allgemeinen Sorgfaltspflicht auch keine Kenntnis verschaffen können, besteht keine Informationsverpflichtung (§7 Abs5).
(5) Bei Vermittlung von Beförderungen im Luftverkehr bzw. im Falle einer Pauschalreise besteht die Verpflichtung zur Information des Fluggastes über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens in den für den Beförderungsvertrag geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Informationspflichten nach § 9, 10 & 11 ECG für Onlineverkauf
Über unsere Webseite haben Sie die Möglichkeit Reisen online verbindlich zu buchen.
Je nach gewünschter Reise stellen wir Ihnen technische Möglichkeiten zum Vertragsabschluss zur Verfügung.
Bei Fixbuchung übermitteln wir Ihnen eine entsprechende Buchungsbestätigung und Rechnung. Der Reisevertrag wird in unserem Unternehmen nach Vertragsabschluss entsprechend der Datenschutzrichtlinien gespeichert.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Eingaben rechtsverbindlich sind. Daher sind Sie verpflichtet die schriftliche Buchungsbestätigung sofort auf die Richtigkeit aller Daten zu prüfen und uns Eingabefehler unverzüglich mitteilen müssen. Nachträgliche Änderungen können je nach Leistungsträger Kosten nach sich ziehen.
Bei Linienflugbuchung müssen alle Eingaben vor Buchungsabschluss geprüft werden und ggf mittel "zurück-Taste" korrigiert werden, da Linienflugtickets sofort bezahlt und ausgestellt werden müssen und nach Ausstellung nur noch kostenpflichtig geändert werden können.
Generell können Eingabefehler jederzeit mittel "zurück-Taste" korrigiert werden.

Reiseverträge werden über unsere Homepage generell nur in deutscher Sprache abgeschlossen.

Datenschutz AGBImpressum
Wir sind ausgezeichnet & zertifiziert
Zahlungsmöglichkeiten